Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Liechtenstein eine überarbeitete Weisung des Amts für Strassenverkehr zum Veteranenstatus (Code 180 im Fahrzeugausweis). Sie löst die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2007 ab und bringt für Halterinnen und Halter historischer Fahrzeuge mehr Klarheit und Rechtssicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Technischer Zustand im Vordergrund: Massgebend ist künftig vor allem, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist. Schwer fassbare Kriterien wie Originalität oder optischer Zustand verlieren an Gewicht.
- Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf pro Jahr höchstens 3000 km bzw. 60 Betriebsstunden zurücklegen.
- Längere Prüfintervalle: Veteranenfahrzeuge können bis zu sechs Jahre zwischen zwei Nachprüfungen haben.
- Anhängekupplung erlaubt: Veteranenfahrzeuge dürfen ausdrücklich mit einer Anhängekupplung ausgerüstet sein und auch neuere Anhänger ziehen.
Einschätzung des MVCL
Der MVCL begrüsst die neue Weisung. Sie vereinfacht die Verfahren bei der Motorfahrzeugprüfung, reduziert Diskussionen über die Auslegung einzelner Kriterien und anerkennt den kulturellen Wert historischer Fahrzeuge, ohne die Verkehrssicherheit aus den Augen zu verlieren. Bei Fragen zum Veteraneneintrag stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Quelle: Amt für Strassenverkehr / Landespresse

