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FIVA Reglemente

Veranstaltungsreglement der FIVA (FIVA Events Code)

Mit dem „Events Code“ bezweckt die FIVA einerseits eine organisatorische Einheit in den Veranstaltungen zu erhalten und andererseits den Veranstalter mit Unterlagen und durch die Koordination der Veranstaltungen zu unterstützen. Es ist das erklärte Ziel der FIVA, im Gegensatz zur FIA, keine Rennen zuzulassen und das Niveau der Fahrzeuge durch die Forderung nach FIVA–Identity–Cards auf einem hohen Originalitätsstandard zu halten. Um diese Ziele zu erreichen ist das Veranstaltungsreglement in folgende Elemente gegliedert:

Zulassungsbestimmung

Sicherstellung der Originalität der Fahrzeuge basierend auf den FIVA–Identity–Cards. FIVA schreibt in ihrem Veranstaltungsreglement zwingend vor, dass teilnehmenden Fahrzeuge über die genannten FIVA ID verfügen müssen. Man teilt die Fahrzeuge in Kategorien nach Ihrem Baujahr ein.

Class A, Ancester, Fahrzeuge mit Baujahr bis 31.12.1904

Class B, Veteran, Fahrzeuge die von 1.1.1905 bis und mit 31.12.1918 gebaut wurden

Class C, Vintage, Fahrzeuge die von 1.1.1919 bis und mit 31.12.1930 gebaut wurden

Class D, Post Vintage, Fahrzeuge die von 1.1.1931 bis und mit 31.12.1945 gebaut wurden

Class E, Post War, Fahrzeuge die von 1.1.1946 bis und mit 31.12.1960 gebaut wurden

Class F, Fahrzeuge die von 1.1.1961 bis und mit 31.12.1970 gebaut wurden

Class G, Fahrzeuge die von 1.1.1971 bis und mit Fahrzeuge die mindestens 20 Jahre vor dem 1.Januar des laufenden Jahres gebaut worden sind.

Wobei hier dem Veranstalter ein gewisser Spielraum zugestanden wird, sofern dies es aufgrund historischen Begebenheiten begründet wird (Z.B. Migle Millia bis Baujahr 1959).

Im neuen Reglement sind die wesentlichen Änderungsanträge in den Zulassungsbestimmungen, dass Fahrzeuge, welchen über lange Distanzen (z.B. Rallye Beijing – Paris) eingesetzt werden, zeitlich begrenzt mit nicht originalen, von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Technik definierten, Um- und Anbauten (Zusatztank, Stossdämpfer etc.) ausgerüstet werden können, diese jedoch in einer noch zu bestimmenden Form vor der Veranstaltung zu dokumentieren und durch die in der Technik Verantwortlichen abnehmen zu lassen.

Ausführungsbestimmung

In den Ausführungsbestimmungen werden die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie der Veranstalter geregelt. Hier umschreibt das Reglement welche Informationen in einer Ausschreibung für eine Veranstaltung enthalten sein müssen, welche Anforderungen an ein Veranstaltungsreglement gestellt werden, wie Proteste zu behandeln sind und welche Kompetenzen und Pflichten ein internationaler FIVA–Beobachter sowie ein nationaler Beobachter hat.
Veranstaltungen

Die FIVA unterscheidet grundsätzlich „Historic Regularity Events“ und „Historic Touring Events“.

Bei den Regularity Events basiert der Wettbewerb auf Gleichmässigkeitsprüfungen, Orientierungs-fahrten und Geschicklichkeitsprüfungen. Dabei wird ausgeschlossen, dass bei der Wertung nicht die höchste Geschwindigkeit der entscheidende Faktor ist, sondern die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit, die in jedem Fall unter 50km/h zu liegen hat und die den Strassenverhältnissen angepasst sein muss.

Touring Events sind grundsätzlich touristische Ausfahrten ohne Wertung. Wird trotzdem eine Rangierung vorgenommen, so sind die entscheidenden Faktoren wie bei den Regularity Events zu definieren.

FIVA–A–Veranstaltungen und Weltrallye
sind internationale Veranstaltungen. Bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen ist der Status FIVA–A zwingend. Diese Veranstaltungen werden anlässlich der Vollversammlung der Events-Kommission bestätigt und ein internationaler FIVA–Steward als Beobachter durch die Versammlung bestimmt. Die Kosten für den FIVA–Steward gehen zu Lasten des Veranstalters.

Jährlich wird durch die Kommission eine Veranstaltung als Weltrallye bestimmt. Mitgliederclubs können sich mit einer A-Veranstaltung für die Ausführung des Weltrallye bewerben.

FIVA–B–Veranstaltungen
sind nationale Veranstaltungen, wobei Teilnehmer auch aus dem Ausland zugelassen sind. Diese Veranstaltungen werden grundsätzlich im Land des Veranstalters durchgeführt. Sind also normalerweise nicht grenzüberschreitend. Ein nationaler Steward wird durch die ANF als Beobachter gesandt. Die Kosten für den Nationalen Steward gehen zu Lasten des Veranstalters.
Veranstaltungskalender und Gebühren

FIVA Veranstaltungen können alle, in der Schweiz der FSVA oder der SDHM angeschlossenen Clubs über den ANF (Nationaler Verband der gegenüber der FIVA die Verantwortung übernimmt – in der Schweiz durch die FSVA) beantragen. Über die Annahme von A-Veranstaltungen wie sie vorgängig beschrieben sind entscheidet die Vollversammlung der FIVA Events Commission auf Antrag der ANF, B-Veranstaltungen sind durch die ANF zu genehmigen und bei der FIVA Events Commission anzumelden.

Diese Veranstaltungen werden in einen internationalen Veranstaltungskalender aufgenommen. Welcher im Januar des Austragungsjahres den Mitgliederclubs zur Verfügung gestellt wird. Die Einschreibegebühr in den internationalen FIVA – Kalender beträgt für ein Weltrallye SFr. 1’000.–, für eine A–Veranstaltung SFr. 500.– und für eine B–Veranstaltung SFr. 100.– . Diese Einschreibegebühren werden dem Veranstalter durch die FIVA direkt in Rechnung gestellt. Bei Weltrallies sowie bei A–Veranstaltungen werden zusätzlich SFr. 1.– pro Fahrzeug und Veranstaltungstag verrechnet.