FIVA-FAHRZEUG-IDENTITÄTSKARTE
FIVA ID Online Antrag Link
FIVA-Dokumente dienen der Anerkennung und dem Schutz wichtiger erhaltenswürdiger Fahrzeuge bezüglich deren Originalität und Authentizität. Im Interesse der Besitzer und Veranstaltern von Anlässen mit historischen Fahrzeugen können alle wichtigen Daten international registriert und damit auch der Nachwelt als Kulturgut-Dokument erhalten werden.
An FIVA ID’s interessierte Besitzer registrieren sich bitte online hier
Personen beim MVCL:
Technische Kommission: Stefan Maurischat, Austrasse 50, 9490 Vaduz, Tel. +423 791 7992
Technischer Experte: Werner Staubli, Garage Duss AG, 9470 Buchs SG, Tel. +41 81 756 15 73
ANF: Autorité Nationale FIVA = Nationaler zuständiger Club ist MVCL
Die neuen ID-Karten sind 10 Jahre oder bis zum Besitzerwechsel gültig.
Wie erhalte ich eine FIVA-Identitätskarte?
Das Antragsverfahren wurde geändert, damit die FIVA mehr Informationen über Ihr geschätztes historisches Fahrzeug erhalten kann. Diese Informationen werden in einer gesicherten Datenbank gespeichert, die ausschliesslich der FIVA als Referenz dient. Die FIVA verarbeitet und schützt die Daten der Fahrzeugbesitzer in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. (GDPR)
1. Teil (Persönliche Angaben): Hier legen Sie Ihr persönliches Konto an. Sie werden gebeten, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer anzugeben. Ihre E-Mail-Adresse wird zu Ihrem Benutzernamen. Das Passwort wird benötigt, wenn Sie sich im System anmelden. (Link zur Anleitung)
2. Teil (Angaben zum Fahrzeug): Hier tragen Sie sechs grundlegende Angaben zu Ihrem Fahrzeug ein. (Link zur Anleitung)
3. Teil (Hauptantrag): Das Hauptantragsformular für detaillierte Fahrzeuginformationen und Fotos. (Link zur Anleitung)
4. Unterbenutzerkonten. Ein Unterbenutzerkonto ist eine Antragsoption für Unternehmen oder Besitzer mehrerer Fahrzeuge. Es ermöglicht die Beantragung mehrerer FIVA-Kartenanträge mit nur einer Anmeldung und einem Passwort. (Link zur Anleitung)
5. Passwort verloren, Passwort ändern, persönliche Daten ändern. Diese Informationen helfen Ihnen, Änderungen an den oben genannten Punkten vorzunehmen.
6. Motorräder. Diese Informationen erläutern das Antragsverfahren für Motorräder.
An wen werden FIVA-Identitätskarten abgegeben?
Sie werden von der technischen Kommission der „ANF“ ausgestellt, auf Antrag des Besitzers/Antragsteller eines in Liechtenstein immatrikulierten erhaltenswürdigen Fahrzeuges. Nicht zugelassene Fahrzeuge (auch mit Händlerschild) müssen verzollt, und der Besitzer in Liechtenstein wohnhaft sein.
Kosten
Die FIVA-Identitätskarte kostet in Liechtenstein für alle Clubmitglieder total CHF 170.- pro Dokument. Spezial/Expressaufträge oder Spezialwünsche, mit Aufpreis (minimum CHF 100.-) nach Aufwand und Absprache. Nichtmitglieder bezahlen Fr. 270.- . Zwei- und Dreirad-Fahrzeuge vorläufig zum Spezialpreis von CHF 50.- (Antrag via FAM). Kleinere Dokument-Änderungen ohne neuen Antrag und Fz-Kontrolle nach Absprache und Aufwand CHF 50.- bis 100.-
Eigentum / Gültigkeit
Die FIVA-Identitätskarte ist Eigentum der FIVA und der ANF. Sie muss beim Verkauf bzw. Weitergabe des Fahrzeuges oder nach Ablauf der Gültigkeit (10 Jahre) der technischen Kommission der nationalen FIVA-Behörde zurückgegeben werden.
Entzug
Abweichungen zum Dokument, spätere Modifikationen zur Originalität (erneute Kontrolle und neue Zuteilung der Zustandskategorie), schlechter Zustand, Handänderung. Die nationalen und internationalen Behörden wie auch der verantwortliche Club kann die FIVA-Identitätskarte kontrollieren und bei Bedarf einziehen.